Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gültig für dankl+partner consulting gmbh Bereich Trainings & Lehrgänge

aktualisiert: Jänner 2023

1.    Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1    Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3    Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4    Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2.    Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
2.1    Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Trainingsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Trainingsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
2.2    Der Auftraggeber wird dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Tainings – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
2.3    Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Trainingsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Trainingsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während des Trainings bekannt werden.
2.4    Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge von dieser informiert werden.

3.    Sicherung der Unabhängigkeit
3.1    Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
3.2    Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
3.3    Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Trainingsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während des Trainings bekannt werden.

4.    Berichterstattung / Berichtspflicht
4.1    dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer MitarbeiterInnen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
4.2    dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

5.    Schutz des geistigen Eigentums
5.1    Die Urheberrechte an den von dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge und ihren MitarbeiterInnen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Trainingsunterlagen, Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Urhebersdan zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werks eine Haftung der dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
5.2.    Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6.    Gewährleistung
6.1    dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. dankl+partner consulting wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
6.2.    Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

7.    Haftung / Schadenersatz
7.1     dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge bezogene Dritte zurückgehen.
7.2    Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsgründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
7.3    Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge zurückzuführen ist.
7.4    Sofern dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt dankl+partner consulting diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8.    Geheimhaltung / Datenschutz
8.1    dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeiten des Auftraggebers erhält.
8.2    Weiters verpflichtet sich dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
8.3    dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
8.4    Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
8.5    dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
8.6    dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge behält sich vor, den Auftraggeber für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit namentlich in ihrer Referenzliste zu führen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers unterbleibt eine Nennung.
8.7    Der Auftraggeber stimmt zu, von dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge E-Mail-Newsletter zu erhalten, um über Termine, Veranstaltungen, Produkte und die Dienstleistungen des jeweiligen Unternehmens informiert zu werden. Die E-Mail Zusendung kann jederzeit kostenlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

9.    Honorar
9.1    Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge. dankl+partner consulting ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge fällig.
9.2    dankl+partner consulting gmbh wird jeweils vor Trainingsstart eine zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
9.3    Die Rechnungslegung für Trainings, Lehrgänge und ähnliche Dienstleistungen erfolgt durch:
dankl+partner consulting gmbh; Krimpling 2, 5071 Wals | ATU43323603 | FN158378
9.4    Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
9.5    Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge, so behält dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
9.6   Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

10    Anmeldung / Stornierung
10.1    Die Anmeldung erfolgt schriftlich je nach Training/Workshop/Seminar bei dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge.
10.2    Um eine sinnvolle Trainingsatmosphäre zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt.
10.3   dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge behaltet sich eine Absage oder Verschiebung (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl) bis 7 Tage vor Trainingsstart vor.
10.4    Nach der Anmeldung werden schriftliche Bestätigungen mit allen Detailinformationen zu Veranstaltungsort- und Zeit ausgesendet.
10.5    Stornierungen müssen drei Wochen vor Trainingsbeginn bei dankl+partner consulting eingehen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von €100,- erhoben. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, muss die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden.
10.6    Im Verhinderungsfall kann eine andere Person als Ersatz angemeldet werden.
10.7    Jede/r Teilnehmer/in, die/der einen Kurs erfolgreich abgeschlossen hat, erhält eine Bestätigung der Kursteilnahme bzw.je nach Kurs ein Zertifikat.
10.8    Eventuell erforderliche Programmänderungen (Verschiebungen räumlich/zeitlich, Absage, Dauer, Trainer, o.ä.) behält sich dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge vor.
10.9    Bei einer Absage durch dankl+partner consulting gmbh (Ausnahme: höhere Gewalt) werden wir versuchen, die TeilnehmerInnen auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern die TeilnehmerInnen hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten die TeilnehmerInnen ihre bezahlten Seminar- und Trainingsgebühren zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11    Elektronische Rechnungslegung
11.1    dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

12    Bekenntnis zur Diversität
12.1     Mit dem Bekenntnis zur Diversität möchte dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens schaffen. Aus diesem Grund bekennt sich dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge zur Wertschätzung all jener, die mit uns in Beziehung stehen – unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Status, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

13    Schlussbestimmungen
13.1    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2    Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3    Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von dankl+partner consulting gmbh. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Partners (dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge ) zuständig.

14    Besondere Bestimmungen für Webinare | Online-Seminare | Online-Lehrgänge
14.1    Die Zugangslinks zu Online-Angeboten (Webinare | Online-Seminare | Online-Lehrgänge) von dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Als Dritte gelten dabei grundsätzlich alle Personen, die nicht namentlich zum entsprechenden Webinar / Seminar / Lehrgang (kurz: Online-Angeboten) angemeldet sind und/oder nicht vollständig bezahlt haben.
14.2    Die Zugangsdaten können personalisiert sein, sodass ein Rückschluss auf den/die Teilnehmer/in möglich ist. Sollte der Veranstalter Kenntnis erlangen, dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl, die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt. Zudem wird die verantwortliche Person, welche die Inhalte öffentlich gemacht, oder anderweitig weitergegeben hat, von jeglichen vergangenen und zukünftigen Inhalten ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Nutzung der aufgezeichneten Webinare. Die Aufzeichnungen dürfen nur von Teilnehmern genutzt werden, die das Webinar besucht und bezahlt haben. Diese Bestimmungen gelten auch innerhalb eines Unternehmens. Unternehmen haften für den Missbrauch durch ihre Mitarbeiter.
14.3    
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer TeilnehmerInnen, von denen er/sie möglicherweise im Zusammenhang mit dem Webinar Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, noch Dritten zugänglich zu machen. Im Fall eines Missbrauchs behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.
14.4    
Sofern eine Aufzeichnung vorgesehen ist, kann diese freiwillig vom Veranstalter im Zeitraum des Webinars oder des Online-Kurses zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf dauerhaften Zugriff nach dem Ende der Veranstaltung besteht nicht. 
14.5    
Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist nur möglich, wenn ein/e Teilnehmer/in die gesamte Veranstaltung durchgehend besucht hat. Eine Aufteilung auf mehrere TeilnehmerInnen ist nicht möglich. 

 a) Urheberrecht
14.6    Die Inhalte der Webseite des Veranstalters, der vom Veranstalter administrierten Buchungsseiten und der Webinar-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während des Webinars Screenshots, Audio- oder Videoaufnahmen anzufertigen. Etwaig veröffentlichte Unterlagen oder Aufzeichnungen dürfen nur zur persönlichen Information des/der Teilnehmers/Teilnehmerin verwendet werden. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die Reproduktion, öffentliche Verfügbarmachung, Vervielfältigung oder Bearbeitung – egal ob in elektronischer oder gedruckter Form – ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
14.7    
Das selbstständige Aufzeichnen/Mitfilmen durch TeilnehmerInnen und/oder Vortragende/Trainer bei Online-Angeboten von dankl+partner consulting Bereich Trainings & Lehrgänge ist untersagt. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.  

b) Technische Voraussetzungen
14.8    Die technischen Voraussetzungen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset, u.a.) werden vom Veranstalter bekannt gegeben. Sollten die technischen Voraussetzungen nicht online einsehbar sein, hat der/die Teilnehmer/in die Eigenverantwortung, sich beim Veranstalter darüber erkundigen. 
14.9    Der/die Teilnehmer/in ist selbst verantwortlich, das Vorliegen der technischen Voraussetzungen vor der Buchung zu überprüfen und zumindest bis zum Teilnahmetermin sicherzustellen. Es wird dringend empfohlen mindestens 10 Minuten vor Beginn des Webinars / Seminars / Lehrganges den Zugang zu prüfen – bei erstmaliger Teilnahme min. 30 min vor Beginn, damit ggf. noch ein Support möglich ist.  
14.10    Eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei technischen Problemen, fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten des/der Teilnehmers/in ist nicht möglich.  

c) Haftung
14.11    Der Veranstalter gewährleistet, dass alle Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden. Er haftet nicht dafür, dass durch die Teilnahme an seinen Angeboten bestimmte Qualifikationen erzielt werden können. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Inhalte.
14.12    
Der Veranstalter haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der von ihm angebotenen Online-Angebote. Haftungsansprüche aufgrund materieller oder ideeller Schäden gegen den Veranstalter, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung des angebotenen Schulungs- oder Informationsangebotes oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen durch die TeilnehmerInnen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
14.13    
In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für atypische oder nicht vorhersehbare Schäden, sowie für indirekte, immaterielle oder Folgeschäden besteht nicht.