Ihre Gesundheit ist uns sehr wichtig!
Darum finden alle Präsenz-Trainings unter höchsten Hygiene-Standards statt.

Bei Erkältungs- oder grippeähnliche Symptomen bitte Ticket an einen Kollegen/eine Kollegin weitergeben

Großzügige Räumlichkeiten und weitere Maßnahmen zur Wahrung der 1-Meter-Abstandsregel werden gewährleistet

Empfehlungen & Richtlinien der Gesundheits- & Sicherheits-
behörden werden befolgt

Maßnahmen für die Gesundheit aller TeilnehmerInnen und Gäste vor Ort:

 

 

🏠 RÄUMLICHKEITEN

  • Für alle Trainings und Lehrgänge werden großzügige Räumlichkeiten angemietet, in denen die Wahrung des Mindestabstandes zwischen allen TeilnehmerInnen und TrainerInnen problemlos möglich ist.
  • 1-Meter-Abstandsregel: Physische Maßnahmen zur Wahrung des Abstandsgebots werden gewissenhaft getroffen. Das betrifft insbesondere Garderoben, Sanitäreinrichtungen und Catering-Bereiche sowie Eröffnungen. Auch bei der Bestuhlung der einzelnen Räume wird besonders auf ausreichend Abstand geachtet!
  • Am Veranstaltungsort werden besondere Sicherheits- und Hygienestandards umgesetzt. Wir arbeiten dazu kontinuierlich mit den GastgeberInnen unserer Veranstaltungsorte zusammen, um sicherzustellen, dass alle bewährten Verfahren befolgt werden.
  • Kritischer Oberflächen (wie z. B. Türklinken, Handlauf der Treppe, etc.) werden regelmäßige gereinigt.

 

🚪 EINGANGSBEREICH

  • Desinfektionsspender stehen den TeilnehmerInnen jederzeit zur Verfügung.
  • Check-In-Personal: Diese Personengruppen werden durch organisatorische Vorkehrungen besonders geschützt, entweder durch eine entsprechende räumliche Trennung, oder unter Wahrung des Mindestabstandes von einem Meter.

 

🍽️ VERPFLEGUNG

  • Catering/Gastronomie: Die Verpflegungsbereiche werden gemäß der Vorschriften für Gastronomie geführt, die zum Zeitpunkt des Trainings allgemein gültig sind. Dies gilt sowohl für das Personal des Catering-Dienstleisters, als auch für Gäste und BesucherInnen in diesen Bereichen, an denen Speisen und Getränke konsumiert werden.

 

✔️ WEITERE MASSNAHMEN

  • Hinweis auf Hygienevorschriften: Vor Ort werden durch Plakate, Aufsteller, etc. an neuralgischen Punkten auf Hygienevorschriften hingewiesen.

– Aufforderung zum Desinfizieren der Hände vor Eintritt
– 1-Meter-Abstandsregel
– Kein Händeschütteln
– Husten und niesen in ein Papiertaschentuch oder Ellenbeuge
– Regelmäßig Hände waschen mit warmem Wasser und Seife
– Potenziell erkrankte Personen müssen der Veranstaltung fernbleiben

 

💉 GÜLTIGKEIT DER CORONA-SCHUTZIMPFUNG

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten derzeit die folgenden Regelungen:

Bislang war der Nachweis über eine verabreichte Zweitimpfung 270 Tage gültig. Zukünftig werden Zweitimpfungen sowie jede nachfolgende Impfung bis zu 360 Tage nach Verabreichung anerkannt.

  • Die Zweitimpfung gilt für maximal 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Die Drittimpfung (bzw. bei Einmalimpfstoffen und bei Genesenen die Zweitimpfung) gilt 360 Tage. Zwischen erster und zweiter Impfung müssen mindestens 14 Tage, zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 120 Tage liegen.

Für genesene Personen gilt weiterhin:

Diese sind nach Ablauf der Infektion für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gilt etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Ein umfassendes Angebot an Testoptionen schafft zahlreiche niederschwellige Möglichkeiten für Testnachweise.

Für die Tests werden je nach Zuverlässigkeit unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt:

  • PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
  • Antigentests von einer befugten Stelle gelten 24 Stunden ab Probenahme.
  • Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.

 

🩺 MEDIZINISCHE VORSORGE UND INFO-POINT VOR ORT

  • Wir werden vor Ort für alle TeilnehmerInnen Informationen über die medizinische Versorgung zur Verfügung stellen.
  • Sollte sich vor Ort ein COVID-19-Verdachtsfall ergeben, werden folgende Maßnahmen gesetzt:

– Potentiell betroffene Person mit ersichtlichen Symptomen ansprechen
– Im Falle relevanter Symptome wird die Person unter Wahrung des Sicherheitsabstandes in den dafür vorgesehenen und separierten Warteraum gebracht
– Verständigung der Rettungskette, entweder über den Sanitäter vor Ort oder per Telefon (1450 oder 0800 555 621)

 

Wir bitten alle TeilnehmerInnen, die erkältungs- oder grippeähnliche Symptome aufweisen oder in den letzten 14 Tagen vor der Veranstaltung in einem ausgewiesenen Risikogebiet (siehe BMEIA – Reisewarnungen) waren, ihr Ticket an einen Kollegen/eine Kollegin weiterzugeben. Gerne können Sie sich dazu von uns beraten lassen. Unbedingt notwendig: Information über neuen Teilnehmer/neue Teilnehmerin VORAB an den Veranstalter. An den Veranstaltungen dürfen nur angemeldete Personen teilnehmen.

 

(Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen; Stand 1. März 2023)


 

Relevante, aktuelle Informationen erhalten Sie ebenfalls hier:

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, kurz AGES »