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Tipp: Investitionsprämie Neu in Österreich

8. Juli 2020 | von Lydia Höller

Service-Info: Für Unternehmen mit Betriebsstätten in Österreich kann die Investitionsförderung Neu ab 01. September beantragt werden.

Die Wirtschaftskammer Österreich informiert über folgende Neuerung:

Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden.

Besonders interessant: Die Förderung wird im Zusammenhang mit Themen der Digitalisierung verdoppelt! (von 7 Prozent auf 14 Prozent)

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung einer Investitionsprämie in Form eines Zuschusses in Höhe von 7 Prozent der förderfähigen Kosten. Es erfolgt eine Verdopplung des Zuschusses auf 14 Prozent, wenn die Investition im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science in Verbindung steht.

Mit der Abwicklung des Förderprogramms nach diesem Bundesgesetz wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Namen und auf Rechnung des Bundes beauftragt.

Rasch handeln zahlt sich aus: Zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 kann die Förderung beantragt werden. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.

Details im Beschluss des Ministerrates>>

⭐ Wir empfehlen - prüfen Sie Investitionen, die für 2021 geplant sind. Möglicherweise lohnt sich ein Vorziehen der Maßnahmen.

Nicht jede Investition in Digitalisierungs-Themen ist wirtschaftlich und technisch sinnvoll. Mit unserem Tool „Digitalisierungs-Roadmap“ identifizieren wir firmenspezifisch die ‚richtigen‘, weil nutzstiftenden, wirtschaftlich sinnvollen Themen und Ansätze.

 

Hier weitere Infos zur Digitalisierungs-Roadmap anfordern!

Dieser Beitrag dient als Information. Wir übernehmen keine Garantie für die Gewährung der Förderung. Für alle Fördertechnischen Fragen, wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer. Die Abwicklung soll über die AWS erfolgen, die Förderschiene wird aktuell ausgearbeitet. (Stand 08.07.2020)